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Zwei Syrer befanden sich in ihrer Heimat in Lebensgefahr – "Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Bad Kissingen hat uns informiert, dass beide Syrer Saleh und Nawras, in Deutschland ihren Asylantrag stellen können. Damit endet das Kirchenasyl." Eine Nachricht, die der Bad Königshofener Pfarrer Karl Feser am Donnerstagabend an die Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat per email schickte. Rund einen Monat waren die beiden Syrer im Obergeschoss des Pfarrgemeindehauses unterbracht.

Sie durften dabei diesen Bereich nicht verlassen, also keinesfalls auf städtischen Grund gehen, sagte Pfarrer Feser. Außerdem war nur wenigen bekannt, dass die Pfarrei Maria Himmelfahrt in Bad Königshofen Kirchenasyl gewährte.  Natürlich hatte der Pfarrer dies mit den Verantwortlichen der Diözese Würzburg abgestimmt. Zuvor waren die beiden Syrer über mehrere Monate schon im Kirchenasyl der Pfarrei in Hammelburg. Als dies dort endete und eine Abschiebung drohte, die das Leben der Flüchtlinge in Gefahr brachte, war man auf der Suche nach einer neuen Unterkunft. Pfarrer Karl Feser überzeugte nach längerer Diskussion Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung von seinem Vorhaben, so dass die beiden Asylsuchenden am 17. August am Kirchplatz in Bad Königshofen ankamen. Sofort ging es dann auf  kirchlichen Grund und in die Dachgeschosswohnung. Ein Helferteam hatte sich zusammen gefunden und versorgte die beiden Flüchtlinge, die in Syrien in Lebensgefahr waren, mit allem Notwendigen. Per Handy hielt man den Kontakt und Pfarrer Karl Feser schaute auch persönlich immer wieder vorbei.

So galt sein Dank deshalb auch allen, die sich für die beiden Syrer engagiert hatten. Voraus gegangen waren dem natürlich teils langwierige Diskussionen und Abstimmungen in den Gremien, wobei ein Für und Wider erörtert wurde. Letztendlich bekam Pfarrer Feser für sein Anliegen dann aber doch die entsprechende Mehrheit, so dass die Syrer aus Hammburg nach Bad Königshofen verbracht werden konnten. "Und das fast in letzter Minute," wie der Pfarrer rückblickend meint. Das »Kirchenasyl« steht übrigens in einer jahrhundertealten Schutztradition, aus der heraus es sich in den letzten drei Jahrzehnten zu einer Art Institution entwickelt hat, die dann eingreift, wenn Abschiebung in Gefahrensituationen droht. Das erste Kirchenasyl wurde im Jahr 1983 in Berlin gewährt. 1994 gründete sich eine eigene Arbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche e.V." Dieses Schutzelement hat seit dieser Zeit mehreren tausenden Menschen das Leben gerettet, weiss der Bad Königshofener Pfarrer. So war es für ihn selbstverständlich seine Hilfe mit einer Unterkunft in Bad Königshofen an zu bieten. Kirchengemeinden sollten dann, wenn schnelles solidarisches Handeln gefragt ist, eine Hilfestellung bieten.

Dass dies nicht so einfach ist, zeigten die Vorgaben, denn Kirchenasyl kann nur in ganz besonders dringenden Fällen gewährt werden. So, wenn eine unmittelbare Abschiebung droht, es keine Duldung oder Aufenthaltsgenehmigung mehr gibt. Natürlich müssen die Flüchtlinge auch bereit sein, die eingeschränkten Lebensbedingungen während des „Kirchenasyls“ auf sich zu nehmen und nach Ende des „Kirchenasyls“ die kirchlichen Räume  zu verlassen. Das Kirchenasyl hat eine lange Geschichte und reicht bis in die Zeit des antiken Griechenland zurück, als in Tempeln, vor Götterbildern oder Altären Schutz gewährt wurde. In der christlichen Zeit flohen Verfolgte zum Bischof oder in kirchliche Gebäude, wo sie unterstützt wurden. Die christlichen Tugenden "Barmherzigkeit" und "Nächstenliebe" greifen dabei auch heute.

Bundesinnenminister Thomas de Maiziere kritisierte zu Beginn diesen Jahres die Praxis des Kirchenasyl. Als für die Verfassung zuständiger Minister lehne er das Kirchenasyl prinzipiell und fundamental ab. Als Christ habe er aber Verständnis dafür, dass die Kirchen in Einzelfällen unter dem Gesichtspunkt der Barmherzigkeit Flüchtlinge aufnehmen würden. Die beiden großen Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vereinbarten eine Vorgehensweise, die es Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften auch weiterhin ermöglicht, im Rahmen von Kirchenasyl Einzelfälle, in denen besondere Härten befürchtet werden, noch einmal vortragen zu können. Dies gilt vor allem bei „Gefahr im Verzug“, um inhumanes staatliches Handeln im Einzelfall abzuwenden. Kirchenasyl ist nach wie vor höchst umstritten und immer mit Konflikten beladen, da es gültiger Rechtslage widerspricht. Die Verantwortlichen der Kirchengemeinden könnten der Strafverfolgung unterliegen. Dabei spielen ethische, praktische und juristische Probleme eine entscheidende Rolle. Für Pfarrer Karl Feser stand bei allem die schnelle unbürokratische Hilfe für die beiden Syrer, die Gefahr waren, im Vordergrund: Wir mussten schnell eine Entscheidung treffen, um Saleh und Nawras eine Unterkunft auf  kirchlichem Grund und Boden zu geben.

Autor: Hanns Friedrich

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