Was tun, wenn..
Taufe
Die Taufe
Die Verbindung mit Jesus Christus und die Eingliederung in die Kirche geschieht in einem Drei-Schritt, in den drei grundlegenden Sakramenten: Taufe, Eucharistie und Firmung. Diese Sakramente heißen deshalb auch Sakramente der Eingliederung (Initiation).
Die katholische Kirche tauft nicht nur Säuglinge und Kinder, sondern auch Erwachsene. Bei der Kindertaufe wird von den Eltern das Bekenntnis des Glaubens ausgesprochen. Sie sollten auch in der religiösen Erziehung die wichtigsten Begleiter Ihrer Kinder sein. Dieser großen Aufgabe sollten sich die Eltern bewusst sein.
Bei der Erwachsenentaufe bekennt sich der Täufling persönlich zu Jesus Christus.
Bei der Taufe wird der Kopf des Täuflings mit Wasser übergossen und dabei werden die Worte gesprochen: „N., ich taufe Dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“
Kindertaufe
Wenn Ihr Kind in einer unserer Pfarrgemeinden getauft werden soll, vereinbaren Sie bitte zuerst einen Termin im Pfarrbüro. Dort bekommen Sie auch das Anmeldeformular für die Taufe. In unserer Pfarreiengemeinschaft ist es üblich, dass in einem Ort pro Monat nur ein Tauftermin festgelegt wird. Sollen in einem Ort mehrere Kinder getauft werden, so gibt es eine gemeinsame Taufe.
Bis zum Tauftermin sollten folgende Unterlagen vorliegen
- die Geburtsurkunde, die vom Standesamt für religiöse Zwecke ausgestellt wurde und soweit vorhanden, das Stammbuch.
- für den Paten/die Patin ein Taufzeugnis, den das katholische Taufpfarramt ausstellt. (Voraussetzung für das Patenamt: Katholisch, 16 Jahre alt und gefirmt).
Ausnahme
- Der Pate/die Patin kann auch einer anderen christlichen Konfession angehören, dann muss ein zweiter Pate/eine zweite Patin bestimmt werden, der/die katholisch ist. (Es ist ein Patenschein vorzulegen).
- Der Pate/die Patin ist jünger als 16 Jahre. Es gibt eine Ausnahmegenehmigung. Mindestvoraussetzung ist allerdings die Firmung.
- die Tauferlaubnis Ihres zuständigen Seelsorgers aus Ihrer Pfarrgemeinde, falls Sie nicht zu unserer Pfarreiengemeinschaft gehören.
Erwachsenentaufe
Die Erwachsenentaufe setzt einen Glaubenskurs voraus. Melden Sie sich rechtzeitig im Pfarrbüro, um Details zu besprechen.
Mehr Informationen kann man übrigens im Gotteslob unter der Nummer 43-49 nachlesen.
Kommunion
Erste heilige Kommunion
Unter dem Begriff Kommunion, lat. communio, dt. “Gemeinschaft”, versteht die römisch katholische Kirche die heiligen Speisen des Abendmahls (Eucharistie) und deren Austeilung und Empfang. Traditionell ist der sogenannte Weiße Sonntag, der zweite Sonntag der Osterzeit (entspricht dem Sonntag nach Ostern!), in der katholischen Kirche der Tag, an dem die Kommunionkinder zum ersten Mal die heilige Kommunion empfangen und somit in die Gemeinschaft der Gläubigen feierlich aufgenommen werden.
In unserer Pfarrgemeinschaft gilt momentan für den Termin folgende Regelung:
- 2. Sonntag der Osterzeit in Bad Königshofen,
- 3. Sonntag der Osterzeit für Althausen und Merkershausen,
- 4. Sonntag der Osterzeit für Breitensee, Eyershausen, Herbstadt, Ottelmannshausen.
Alljährlich können in der Pfarreiengemeinschaft Grabfeldbrücke Kinder, die in der Dritten Klasse sind, zum Erstkommunionkurs angemeldet werden. Die Kommunionvorbereitung für das kommende Jahr liegt in den Händen von Pastoralreferentin Regina Werner und Kaplan Stefan Beetz.
In den einzelnen Gruppenstunden wird zwischen Weggottesdiensten und Katechese abgewechselt. Zur Erstkommunion sind die Kinder ganz besonders gekleidet. Die Jungen tragen einen dunklen Anzug, manchmal mit Krawatte oder Fliege, die Mädchen tragen ein weißes Kleid.
Bei Rückfragen steht das Seelsorgeteam gerne zur Verfügung
Du stellst meine Füße auf weiten Raum
Psalm 31,9
Firmung
Die Firmung
Das Wort „Firmung“ kommt aus dem Lateinischen: „confirmatio“ und bedeutet Bestätigung, Bekräftigung und ist eines der sieben Sakramente der römisch-katholischen, der altkatholischen und der orthodoxen Kirche (dort griech. myron ‚Salbung‘ genannt. Ebenso ist sie eine sakramentale Handlung in der anglikanischen Kirche.
Die Firmung bildet nach der Taufe und der Eucharistie in der katholischen Kirche den Abschluss der Eingliederung.
Nach der römisch-katholischen Kirche besteht die Bedeutung der Firmung vor allem in zwei Aspekten zum einen in der engeren Verbindung mit der Kirche und zum anderen in der Stärkung (lat. firmus-stark) durch die Kraft des Heiligen Geistes. Der Firmling wird bevollmächtigt, „in der Kraft des Heiligen Geistes als Zeuge Jesu Christi den Glauben durch Wort und Tat zu verbreiten und zu verteidigen und so zum Aufbau und Wachstum des Leibes Christi, der Kirche, beizutragen“.
Die Firmung wird in der Regel vom Ortsbischof oder stattdessen von einem Weihbischof gespendet. Wenn sie durch einen Priester gespendet wird, bedarf dieser einer besonderen bischöflichen Beauftragung.
Alljährlich können in der Pfarreiengemeinschaft Grabfeldbrücke Jugendliche, ab der 7. Jahrgangsstufe zur Firmung angemeldet werden. Die Anmeldung der Firmlinge erfolgt über das Pfarrbüro.
Mehr Informationen kann man übrigens im Gotteslob unter der Nummer 51-52 nachlesen.
Hochzeit
Die Hochzeit
Bei der Trauung versprechen sich die Ehepartner vor Gottes Angesicht Liebe und Treue. Dieses Sakrament spenden sich die Eheleute also gegenseitig vor einem Beauftragten der Kirche (Priester oder Diakon).
Ganz wichtig ist die rechtzeitige Meldung der bevorstehenden Trauung im Pfarrbüro, um den Termin mit dem Pfarrer abzusprechen und die Kirche in der die Trauung stattfinden soll zu reservieren.
Der verantwortliche Pfarrer für die Trauung ist zunächst der Wohnort-Pfarrer. Wohnen Braut und Bräutigam nicht zusammen, so ist dies entweder der Wohnort-Pfarrer der Braut oder des Bräutigams. Die Trauung kann aber von jedem Pfarrer abgehalten werden. Dieser bekommt die notwendige Delegation vom zuständigen Wohnort-Pfarrer.
Es ist zusammen mit dem Pfarrer zu überlegen, ob die Trauung innerhalb einer Messfeier stattfinden soll oder innerhalb einer Wort-Gottes-Feier. Findet eine Wort-Gottes-Feier statt so kann auch ein Diakon die Trauung abhalten.
Brautprotokoll
Vor der Trauung ist ein Brautprotokoll vom Pfarrer auszufüllen. Dabei findet das Brautgespräch statt. Bei Katholiken ist für das Protokoll ein Taufzeugnis mitzubringen. Dieses wird vom Katholischen Pfarramt ausgestellt, wo man getauft wurde. Es darf nicht älter als 6 Monate sein. Bei evangelischen Mitchristen wird ein Ledigeneid ausgefüllt. Dieser wird dem Brautprotokoll beigelegt.
Ergänzend zum Brautgespräch werden Ehevorbereitungsseminare angeboten über Dauer und Form informiert eine Broschüre, die im Pfarrbüro erhältlich ist.
Wird eine Ehe zwischen evangelischen und katholischen Christen geschlossen, so handelt es sich um eine sogenannte Mischehe. Hierbei ist zu überlegen, ob die Trauung katholisch – durch einen katholischen Pfarrer, evangelisch – durch einen evangelischen Pfarrer, oder ökumenisch – durch beide Pfarrer, stattfinden soll. Auch bei einer evangelischen Trauung ist ein Brautprotokoll mit dem katholischen Pfarrer auszufüllen und es wird eine Dispens vom Pfarrer beantragt da sonst die evangelische Trauung für die katholische Kirche ungültig ist.
Es ist zusammen mit dem Pfarrer zu überlegen, ob die Trauung innerhalb einer Messfeier stattfinden soll oder innerhalb einer Wort-Gottes-Feier. Findet eine Wort-Gottes-Feier statt so kann diese auch ein Diakon feiern.
Ein Hinweis zum Schluss:
Da ein Katholik nur einmal heiraten darf, ist eine kirchliche Vermählung nur mit jemandem möglich, der noch nicht kirchliche verheiratet war.
Für die Katholische Kirche zählen eine rein Evangelische Trauung und eine Trauung unter Nichtchristen als gültige Ehen!
Für einen Katholiken ist auch eine kirchlich gültige Trauung mit einem Nichtgetauften oder einem aus der Kirche Ausgetretenen möglich.
Falls es bereits Nachwuchs gibt, so kann selbstverständlich eine Trauung zusammen mit der Taufe stattfinden.
Mehr Informationen kann man übrigens im Gotteslob unter der Nummer 72-73 nachlesen.
"Lasst alles bei euch in Liebe geschehen."
1. Korinther 3, 11
Haus- und Krankenkommunion
Die Haus- und Krankenkommunion
Ist einer krank unter euch? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben werden. (Jak 5, 14-15 )
Kranke zu Hause zu besuchen und ihnen die Heilige Kommunion zu bringen ist eine grundlegende Aufgabe einer Kirchengemeinde. Immer am Monatsanfang werden donnerstags bzw. freitags Kranke zu Hause besucht, um ihnen die Kommunion vorbei zu bringen. Wenn auch Sie möchten, dass die heilige Kommunion nach Hause gebracht wird, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro.
Mehr Informationen kann man das übrigens im Gotteslob unter der Nummer 75-78 nachlesen.
Krankensalbung
Die Krankensalbung
Ist einer krank unter euch? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben werden. (Jak 5, 14-15 ) Auch die lutherische Kirche sieht für die Krankenseelsorge wieder eine Salbung vor. Jedoch wir sie nicht als Sakrament verstanden.
Schon von Anfang an haben die Apostel und die Ältesten sich um die Kranken gekümmert und für sie gebetet.
Durch die Krankensalbung erfährt der Christ die Nähe Christi auf besondere Weise. Daher ist der rechte Augenblick für den Empfang sicher schon gegeben, wenn der Gläubige beginnt, wegen Krankheit oder Altersschwäche in Lebensgefahr zu geraten (SC Art. 73). So sagt es das zweite vatikanische Konzil.
Man sollte nicht so lange warten, bis der Kranke selbst nichts mehr von der Krankensalbung mitbekommt. Gerade der Kranke soll ja im Sakrament Stärkung erfahren.
Für viele Menschen ist der Begriff der Krankensalbung ein gefürchtetes Sakrament. Viele verstehen darunter, dass ein Kranker auf dem Sterbebett liegt und für ihn nichts mehr getan werden kann. Das hängt damit zusammen, dass dieses Sakrament früher „Letzte Ölung“ genannt wurde und auch nur einmal im Leben gespendet wurde.
Das Sakrament der Krankensalbung kann wiederholt empfangen werden auch wenn der Kranke zwischenzeitlich wieder zu Kräften gekommen war, aber auch, wenn eine Verschlechterung derselben Krankheit eintritt. Gesalbt werden dabei Stirn und Hände des Kranken. Im Notfall genügt die Salbung der Stirn oder falls dies durch bestimmte Umstände nicht möglich ist, eine andere Stelle des Körpers. Zur Salbung benutzt der Priester das Krankenöl und spricht:
„Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.“
Vor einer Operation oder bei einer ernsthaften Erkrankung oder wenn ein kranker Angehöriger zu Hause ist, kann man um den Besuch und die Krankensalbung im Pfarrbüro bitten.
Die Krankensalbung kann nur von einem Priester gespendet werden, da mit der Krankensalbung die Sündenvergebung verbunden ist
Zur Krankensalbung richtet man einen Tisch her mit weißer Tischdecke, eins oder zwei Kerzen, wenn möglich ein Kreuz und eventuell Weihwasser. In einer Schale wenn möglich einen Wattebausch.
Wenn jemand am Sterben liegt
„Mit Christus durch den Tod zum Leben.“
Sterben ist ein Teil unseres Lebens und braucht gerade da die Begleitung von Angehörigen, Freunden und Bekannten. In dieser Stunde miteinander zu beten vergegenwärtigt, dass wir diesen Weg nicht allein gehen, sondern dass Gott bei uns ist.
In der Sterbestunde kann man auch einen Seelsorger/eine Seelsorgerin rufen, der/die je nach Möglichkeit die Kommunion spendet (Wegzehrung) und mit oder für den Sterbenden betet und den Segen spendet. Falls die Krankensalbung noch nicht empfangen wurde, ruft man den Priester in der Sterbestunde.
Folgende Zusatzinformationen finden Sie im Internet unter wikipedia.org:
Wird die Krankensalbung Sterbenden gespendet, so wird der Kranke, soweit er hierzu jeweils noch in der Lage ist, auch mit den Sakramenten der Buße (vor der Krankensalbung) und der als Wegzehrung gespendeten Kommunion (nach der Krankensalbung) versehen (daher der Name „Versehgang“). Wenn der Kranke nicht mehr in der Lage ist, die Kommunion unter der Gestalt des Brotes zu empfangen, kann sie ihm auch unter der Gestalt des Weines gereicht werden. Gemäß vom Papst erteilter Vollmacht spendet der Priester zusätzlich den mit vollkommenem Ablass verbundenen apostolischen Segen. Ist der Sterbende nicht gefirmt, kann ihm der Priester auch dieses Sakrament spenden. Man spricht in diesen Fällen auch von den Sterbesakramenten.
In früheren Jahren ging in ländlichen Gebieten bei einem solchen Versehgang der Priester in Begleitung eines Ministranten in Chorkleidung zum Haus des Kranken, der Ministrant trug ein Licht und eine kleine Schelle, um Entgegenkommende auf die Gegenwart des Allerheiligsten aufmerksam zu machen. Heute kommt der Priester meist allein ins Haus, zur Spendung der Krankensalbung soll sich aber, wo immer möglich, eine kleine Gemeinde versammeln. Im Haus des Kranken soll, wenn möglich, ein mit einem weißen Tuch bedeckter Tisch für die heiligen Öle, Kerzen und ein Gefäß mit Weihwasser mit Aspergill oder einem Zweig zum Besprengen mit Weihwasser bereitgestellt werden. Hierzu war vielfach in den Familien eine sogenannte Versehgarnitur mit den nötigen Ausstattungsgegenständen vorhanden.
Sterbefall
Im Sterbefall
Wenn Sie möchten nehmen Sie bitte Verbindung mit einem Priester auf, um einen Termin zur Krankensalbung zu vereinbaren. In der Todesstunde können Sie einen Priester um Beistand bitten.
Nach dem Eintreten des Todes zu Hause müssen Sie Ihren Hausarzt verständigen, der den Tod offiziell feststellt und Ihnen dann den Totenschein ausgestellt. Verstirbt Ihr Angehöriger in einen Krankenhaus, so wird dort der Tod durch einen Arzt festgestellt.
Bitte rufen Sie im Pfarrbüro an, damit der Pfarrer benachrichtigt wird und der Küster zwecks dem Ausläuten verständigt werden kann. Ebenfalls können sie bei diesem Gespräch den Bestattungstermin und Rosenkranzgebete, falls gewünscht, festlegen.
Sobald Sie ein Bestattungsunternehmen kontaktiert haben wird sich dieses mit Ihnen über wichtige Sachen wie bspw. Auswahl des Sarges oder der Totenbekleidung beraten. Der Verstorbene wird vom Bestattungsunternehmen abgeholt und in die Leichenhalle überführt.
Sie sollten wichtige Unterlagen wie den Personalausweis, die Geburtsurkunde oder auch die Heiratsurkunde suchen.
Bitte denken Sie auch an die Benachrichtigung weiterer Stellen, wie den Arbeitgeber, die Krankenkasse oder auch die Bank.
Falls Ihr Verstorbener bereits im Rentenalter war, so ist der Tod Ihres Angehörigen in jedem Fall dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Bei der Gemeindeverwaltung erhalten Sie einen entsprechenden Vordruck. Witwen, Witwer, Halb- oder Vollwaisen sollten nach der Beerdigung einen Termin bei der Gemeinde für die Rentenantragstellung vereinbaren. Hier ist an die Vorschusszahlung (sog. Sterbevierteljahr) für Witwen oder Witwer zu denken. Diese Aufgabe bieten auch die Bestatter den Hinterbliebenen an.
Das 2. Seelenamt findet ca. 4 Wochen nach der Beerdigung statt.
Das 3. Seelenamt ca. 8 Wochen nach der Beerdigung.
Mehr Informationen kann man übrigens im Gotteslob unter der Nummer 77-81 nachlesen.
Notfallseelsorge
Die Notfallseelsorge
Notfallseelsorger sind bei schweren Unfällen, Katastrophen und u.a. auch bei Großschadenslagen oder beim Überbringen einer Todesnachricht neben den Rettungskräften im Einsatz. Ebenso gehören zum Einsatzspektrum das Anbieten von Hilfe nach häuslichen traumatischen Ereignissen, wie nach einer erfolglosen Reanimation, dem plötzlichen Kindstod, aber auch dem Suizid eines Angehörigen. Die Notfallseelsorger beraten und stützen Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen.
Alarmiert werden sie vom Einsatzleiter Rettungsdienst oder vom jeweiligen Verantwortlichen der Feuerwehr. Die Priester und Laien, die zum Einsatz kommen sind speziell in der Notfallseelsorge ausgebildet. Bei der Ausbildung zum Notfallseelsorger werden Fallbeispiele geübt. Es gibt auch Rollenspiele um bspw. das Überbringen einer Todesnachricht zu üben.
Die Notfallseelsorge ist konfessionell übergreifend. In Bad Königshofen haben sich dazu Pfarrer Karl Feser, Kaplan Stefan Beetz und Diakon Rudi Reuter bereit erklärt. Hinzu kommt von der evangelischen Kirche das Pfarrerehepaar Tina und Lutz Mertten.
Anders als etwa die Telefonseelsorge gehen die Notfallseelsorger direkt zum Ort des Geschehens. Dies kann eine Unfallstelle sein, eine Wohnung, ein Haus oder auch mal eine Turnhalle.
Seit Beginn der Kirchengeschichte der christlichen Kirchen gehört es zum Selbstverständnis, die aktive Hilfe für leidende Menschen als echte Aufgabe anzusehen (Caritas). Entsprechend dieses Grundsatzes war die humanitäre Tätigkeit der großen Hospitalorden des Mittelalters, etwa der Johanniter gleichermaßen auf seelsorgerisch-psychische wie auf fachpraktisch-medizinische Betreuung ausgerichtet. Die spezielle seelsorgerische Betreuung der Rettungsdienste gab es jedoch bis Ende des 20. Jahrhunderts nicht in organisierter Form; die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst 1990 ging auf Initiative einzelner Pfarrer zurück, die gleichzeitig in verschiedenen Rettungsdiensten tätig waren.