Auch bei kleinen Notfällen wie einem Schwächeanfall oder Sturz ist dann die Hilfe sofort vor Ort. Hilfe und Beratung beim Ausfüllen von Anträgen zur Kostenübernahme durch die Pflegekassen ist über die Sozialstation und den Malteser Hilfsdienst selbstverständlich. Das Hausnotrufsystem vom Malteser Hilfsdienst ist ab 18,36 Euro pro Monat in einer Basisvariante („Grundsicherheit“) erhältlich. Hierbei handelt es sich um den Mindestsatz, der bei vorhandener Pflegestufe auch von der Krankenkasse gezahlt wird. In der Wohnung wird dazu eine Funkverbindung eingerichtet, die wiederum auf den kleinen Sender, der am Arm oder am Hals getragen werden kann, Verbindung aufnimmt und den Notruf weiter leitet. Dabei ist es so, dass sich dann ein Gesprächspartner meldet und nach der Ursache fraget.
Das Computer-System der Notdienstzentrale erkennt anhand der Telefonnummer prompt den Anrufer und zeigt dessen Namen, Anschrift, Krankheitsbild und einzunehmende Medikamente an. All diese Informationen werden bei Vertragsabschluss erfasst und auf Wunsch an den Notdienst weitergegeben. Geht ein Notruf bei der Zentrale ein, informiert sich der Mitarbeiter zunächst über die Notlage und benachrichtigt je nach Vereinbarung Nachbarn, Angehörige oder den Hintergrunddienst der Malteser. Je nach Vertragsart können diese mit einem hinterlegten Schlüssel in die Wohnung gelangen und schnell Hilfe leisten, auch wenn keine Nachbarn oder Angehörigen in der Nähe sind. Im ärztlichen Notfall wird direkt der Krankenwagen oder andere Rettungskräfte alarmiert. Antwortet der Angesprochene nicht, leitet der Mitarbeiter der Notruf-Zentrale dieselbe Alarmkette ein. Je nach Zustand wird dann spätestens vor Ort ein Rettungsdienst alarmiert, sollte dieser benötigt werden.
Wer kann einen solchen Hausnotruf beantragen? Schwester Monika erwähnt allein lebende, ältere Menschen, ebenso wie Pflege- oder Hilfsbedürftige jeden Alters, Menschen mit krankheits- oder altersbedingten Gehbeschwerden, chronisch Kranke, die zum Beispiel an Diabetes, Herzinsuffizienz, Asthma leiden, oder auch Demenzkranke. Hinzu kommen Menschen mit Behinderung. Zu den Fördermitteln sagt die Pflegedienstleitung, dass bei anerkannt Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 1, 2 oder 3 oder einem Härtefall die Pflegekassen auf Antrag einen Zuschuss von 10,49 Euro zu den einmaligen Installationskosten der Basis- oder Standardversorgung zahlen. Anspruch haben auch .Demenzkranke und Einkommensschwache. Sie müssen einen Antrag an ihre Pflegekasse stellen. Mehr Informationen gibt es bei der Caritas Sozialstation St. Peter in Bad Königshofen (09761-2100) oder beim Malteser Hilfsdienst (09776-81110) in Mellrichstadt. Text: Hanns Friedrich